Hier können Sie unseren Standardmitgliedervertrag sowie die Lizenzvereinbarung in Englisch einsehen. Natürlich erhalten Sie bei Vertragsabschluss einen entsprechend den Vereinbarungen angepassten Vertrag.
Die SESAC Digital Licensing AG verteilt die erzielten Lizenzeinnahmen an alle Verlage und sonstigen Rechteinhaber, die mit der SESAC Digital einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Die Verteilung der Lizenzeinnahmen erfolgt pro Werk, soweit der jeweilige Verlag oder sonstige Rechteinhaber eine Berechtigung innehat, und auf Grundlage der ermittelten Nutzung des jeweiligen Werks. Wertungen und/oder sonstige Kriterien, die eine nutzungsbezogene Verteilung beeinflussen könnten, gibt es nicht.
Grundsätzlich behält die SESAC Digital Licensing AG einen bestimmten Prozentsatz (bis zu 10%) der Lizenzeinnahmen als Gebühr für ihre Tätigkeit ein. Der übrige Erlös aus den Lizenzeinnahmen wird zu 100% an die Verlage und Rechteinhaber verteilt.
Die Verwaltungskosten werden von der SESAC Digital Licensing AG zu 100% aus der einbehaltenen Gebühr gedeckt. Es gibt keine weiteren Abzüge.
SESAC Digital Licensing AG nimmt für andere Zwecke als zur Deckung der Verwaltungskosten keine Abzüge von den Verwertungserlösen vor, auch keine Abzüge zur Förderung von sozialen, kulturellen und Bildungsleistungen.
Die Statuten der SESAC Digital Licensing AG können Sie hier einsehen.